Die geplanten Änderungen der NIS-2-Richtlinie sollen die Cybersicherheitsanforderungen in Europa gezielt weiterentwickeln und bestehende Umsetzungsprobleme adressieren. Positiv ist, dass der Vorschlag einzelne Klarstellungen zum Anwendungsbereich sowie eine stärkere Orientierung an einheitlichen technischen und methodischen Vorgaben vorsieht. Gleichzeitig zeigt die bisherige Umsetzung, dass unterschiedliche nationale Anforderungen, parallele Meldewege und uneinheitliche Aufsichtserwartungen weiterhin zu erheblichem Aufwand für Unternehmen führen.
Erforderlich sind daher stärker harmonisierte EU-Vorgaben, einheitliche Meldeprozesse und klare Zuständigkeiten. Meldepflichten sollten vereinfacht, Fristen praxistauglicher gestaltet und Berichtspflichten besser mit anderen Rechtsakten wie DSGVO, CRA oder CER abgestimmt werden. Zudem braucht es risikobasierte Anforderungen, ausreichende Umsetzungsfristen, die Anerkennung bestehender Zertifizierungen sowie den Verzicht auf nationale Sonderwege, die den europäischen Binnenmarkt weiter fragmentieren.
Im Folgenden finden Sie das vollständige Positionspapier des Bitkom zum Regierungsentwurf sowie eine Kurzposition zu den Ausnahmen für die Bundesverwaltung. Außerdem können Sie die Stellungnahme aus der Verbändeanhörung im Juli abrufen.